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Das Kirchgemeindehaus (KGH) ist Eigentum der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Ins. Die Aufsicht hat der Kirchgemeinderat.
Die Kirchgemeinde Ins stellt das KGH für Zusammenkünfte mit kirchlichem Charakter, sowie für besinnliche, kulturelle und gemeinnützige Anlässe zu Verfügung.
Soweit Veranstaltungen der Kirchgemeinde dadurch nicht beeinträchtigt werden, kann das KGH auch anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. In der Regel sind Veranstaltungen wie Familienfeste und Geburtstagsfeiern erlaubt. Politische Veranstaltungen von Parteien, öffentliche Tanzveranstaltungen und Geschäftsanlässe sind nicht zugelassen.
Gesuche um Benützung des KGH sind an den Abwart des Kirchgemeindehauses zu richten:
Erwin Züttel,
Heumoos 21,
3232 Ins
Tel.:
079 305 45 98
E-Mail Erwin Züttel
Weisungen für die Benützung: (25kb)
Hausordnung: (24kb)
Und so finden Sie das Kirchgemeindehaus:
(über die +/- Lupe kann der Plan gezoomt werden)
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